Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB)

Stefan Zorn Metallbau GmbH

1. Geltungsbereich
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen. Dies gilt auch dann, wenn wir Leistungen in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen vorbehaltlos ausführen.

2. Angebote und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Mündliche Nebenabreden oder Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, durch Auslieferung der Ware oder Beginn der Leistungserbringung zustande.
An sämtlichen Angebotsunterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese sind auf Verlangen zurückzugeben und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

3. Preise
Alle Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, Verpackung, Fracht, Versicherung und sonstigen Nebenkosten.
Erhöhen sich Abgaben oder entstehen nach Vertragsschluss neue Kosten, behalten wir uns eine Preisanpassung vor. Diese werden dem Kunden auf Wunsch nachgewiesen.

4. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind zahlbar:

innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto

innerhalb von 30 Tagen netto ohne Abzug

Der Skontoabzug ist nur zulässig, wenn alle früheren Forderungen ausgeglichen sind und keine weiteren offenen Posten bestehen.
Zahlungen haben so zu erfolgen, dass uns der Betrag spätestens am Fälligkeitstag zur Verfügung steht. Die Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Kunde.
Im Verzugsfall berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB).
Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung oder eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden berechtigen uns, noch nicht fällige Forderungen sofort geltend zu machen und weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Sicherheiten auszuführen.

5. Lieferung und Lieferfristen
Lieferungen erfolgen ab Werk, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
Genannte Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.
Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse verlängern die Lieferfrist angemessen.
Teillieferungen sind zulässig, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

6. Änderungen und Stornierungen
Änderungen oder Ergänzungswünsche nach Auftragserteilung können zu einer Anpassung von Preis und Lieferzeit führen.
Stornierungen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Kosten, die uns bis dahin entstanden sind, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten ausreichend gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zu versichern.
Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt stets für uns. Bei Verbindung mit anderen Gegenständen erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes.
Veräußert der Kunde die Vorbehaltsware weiter, tritt er bereits jetzt alle daraus entstehenden Forderungen an uns ab.
Der Kunde bleibt zum Einzug berechtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich zu informieren.

8. Güten, Maße und Gewichte
Maße, Güten, Toleranzen und sonstige technische Angaben richten sich nach den jeweils geltenden DIN-/EN-Normen oder Handelsbräuchen.
Gewichtsermittlungen erfolgen nach Norm oder durch Verwiegung. Abweichungen im Rahmen branchenüblicher Toleranzen gelten als vertragsgemäß.

9. Werkzeuge, Formen, Schutzrechte
Werkzeuge, die zur Herstellung im Auftrag des Kunden gefertigt werden, bleiben unser Eigentum – auch bei anteiliger Kostenübernahme durch den Kunden.
Schutzrechte Dritter bei Zeichnungen oder Mustern des Kunden gehen zu dessen Lasten; er stellt uns insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

10. Prüfungen, Abnahmen
Abnahmen erfolgen nur, wenn sie gesetzlich vorgeschrieben oder ausdrücklich vereinbart wurden.
Kommt eine Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht zustande, gelten Lieferung und Leistung als vertragsgemäß.
Die Kosten für persönliche Abnahmen trägt der Kunde.

11. Versand, Gefahrübergang, Verpackung
Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Kunden. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Spediteur/Frachtführer über, spätestens beim Verlassen unseres Werkes.
Verpackung erfolgt handelsüblich und wird separat berechnet. Eine Rücknahme erfolgt nur bei einwandfreiem Zustand und innerhalb von 10 Tagen.

12. Abrufaufträge / Annahmeverzug
Bei Rahmen- und Abrufaufträgen gelten Über- und Unterlieferungen bis ±10 % als vertragsgemäß.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug, können wir Lagerkosten berechnen und nach angemessener Frist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.

13. Gewährleistung
Für unsere Produkte gewähren wir eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten bzw. 4.000 Betriebsstunden (je nachdem, was früher eintritt). Ohne Betriebsstundenzähler verkürzt sich die Frist auf 6 Monate.
Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Lieferung, schriftlich anzuzeigen.
Unsere Gewährleistung beschränkt sich auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
Garantie- und Gewährleistungsansprüche bestehen nur, wenn alle Zahlungsverpflichtungen des Kunden erfüllt sind.
Veränderte oder reparierte Geräte sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Auf Reparaturleistungen gewähren wir 6 Monate (bzw. 3 Monate ohne Betriebsstundenzähler).
Die Gewährleistungsfrist verlängert sich durch Nachbesserung nicht.

Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – unser Firmensitz.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

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